Führerscheingutachten / Sehtest

Für den Erhalt des Führerscheins ist ein Sehtest Pflicht. Wir testen den Sehschärfewert und stellen die notwendige Sehtest-Bescheinigung aus (Augenärztliches Zeugnis anstelle einer Sehtestbescheinigung (§ 12 (2) FeV, Anlage 6 (1) FeV) für Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2,B, BE, AM, L, T).

Nach den aktuellen Vorschriften der Fahrererlaubnis-Verordnung (FeV) sind Fahrer der Klasse 2 bzw. C dazu verpflichtet, alle fünf Jahre eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Diese Untersuchung dient dazu, Erkrankungen, die Ihre Fahreignung beeinträchtigen könnten, auszuschließen.

Sie erhalten bei uns ein Gutachten/Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nummer 1.2 bzw. Nummer 2.1 / 2.2 der FeV.

Merkmale von diesem Design:

Der Menübereich auf dieser Webseite schmal. Darum passen sich perfekt Logos im Querformat an, aber auch quadratische Logos funktionieren gut und verändern lediglich die Höhe des Menübereichs. Unsere Menüstruktur unterstützt eine dritte Ebene, wobei darauf geachtet werden sollte, dass diese nicht die beiden letzten Menüpunkte betrifft, um ein klares und zugängliches Navigationslayout zu gewährleisten.

Die vier Infofelder Kontakt, Termine, Sprechzeiten und Aktuelles, können bei Bedarf auf drei reduziert werden, um eine präzisere und fokussiertere Darstellung zu ermöglichen.

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