Führerscheingutachten / Sehtest
Für den Erhalt des Führerscheins ist ein Sehtest Pflicht. Wir testen den Sehschärfewert und stellen die notwendige Sehtest-Bescheinigung aus (Augenärztliches Zeugnis anstelle einer Sehtestbescheinigung (§ 12 (2) FeV, Anlage 6 (1) FeV) für Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2,B, BE, AM, L, T).
Nach den aktuellen Vorschriften der Fahrererlaubnis-Verordnung (FeV) sind Fahrer der Klasse 2 bzw. C dazu verpflichtet, alle fünf Jahre eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Diese Untersuchung dient dazu, Erkrankungen, die Ihre Fahreignung beeinträchtigen könnten, auszuschließen.
Sie erhalten bei uns ein Gutachten/Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nummer 1.2 bzw. Nummer 2.1 / 2.2 der FeV.
